Kosten / Kostenübernahme KV

Wer sich nach einem ersten unverbindlichen Kennenlerntermin für mich und eine Arbeit mit mir entscheidet, hat folgende Möglichkeiten:

 

 

Mit den gesetzlichen Krankenkassen funktioniert die Zusammenarbeit leider nicht, da die Kosten für eine ambulante Psychotherapie nur übernommen werden, wenn der Therapeut oder die Therapeutin eine Approbation (staatliche Zulassung) besitzt und über eine Kassenzulassung verfügt.

Ich verfüge über die Zulassung als Fachheilpraktikerin für Psychotherapie, die aber von der gesetzlichen KK in der Regel nicht akzeptiert wird, da der Kassensitz fehlt.